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Zahl der Verbraucherinsolvenzen schnellte hoch

Datum: 19. Februar 2001

Nummer 17/01

Hannover. Mit der am 01.01.1999 wirksam gewordenen Insolvenzrechtsreform wurde das Instrument der Verbraucherinsolvenzen eingeführt. Im Jahr 2000 stellten in Niedersachsen 1 681 überschuldete Haushalte bei Gericht einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Damit hat sich, nach Angaben des Niedersächsischen Landesamtes für Statistik, die Zahl der Verbraucherinsolvenzen im Vergleich zum Vorjahr fast vervierfacht (1999: 460).

Die Eröffnungsquote der Verbraucherinsolvenzen lag im Jahr 2000 bei 73%. Abgewiesen mangels Masse wurden 21% der beantragten Verbraucherinsolvenzen und 6% konnten einen Schuldenbereinigungsplan als Grundlage für eine gütliche Einigung mit den Gläubigern vorlegen, der einem gerichtlichen Vergleich entspricht. Die Summe der voraussichtlichen Forderungen aufgrund der beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren belief sich im Jahr 2000 auf 470 Mio. DM. Damit ergab sich eine durchschnittliche Verschuldung der betroffenen Haushalte von 280 000 DM.

Neben den stark gestiegenen Verbraucherinsolvenzen lagen den Gerichten 2 345 Unternehmensinsolvenzen vor, 142 beantragte Insolvenzverfahren von persönlich haftenden Gesellschaftern und 245 von überschuldeten Nachlässen. Die Gesamtzahl der Insolvenzverfahren – Unternehmens-, Verbraucher-, Gesellschafter- und Nachlassinsolvenzen – belief sich im Jahr 2000 auf 4 413, 1999 lag die Fallzahl bei 3 039 und 1998 bei 1 965. Damit hat sich die Zahl der beantragten Insolvenzverfahren von 1998 gegenüber 2000 insbesondere durch die Zahl der in die Höhe geschnellten Verbraucherinsolvenzen verdoppelt.

Auskünfte erteilen Frau Volkmann (0511 / 9898 - 1314)
  Herr Grotjahn (0511 / 9898 - 1210)


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