Nummer 53/01
Hannover. Im Jahr 2000 erwarben in Niedersachsen 15 426 Personen durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit. Wie das Niedersächsische Landesamt für Statistik mitteilte, ist damit die Zahl der Einbürgerungen im Vergleich zum Vorjahr um 4 832 (23,9 %) zurückgegangen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Einbürgerungen von Spätaussiedlern sowie deren Ehegatten und Abkömmlingen mit Wirkung vom 1. August 1999 nicht mehr erfolgen. Diese erhalten die deutsche Staatsangehörigkeit nunmehr ohne ein Einbürgerungsverfahren bereits mit der Ausstellung der Bescheinigung nach § 15 des Bundesvertriebenenförderungsgesetzes (BVFG). Von den 15 426 eingebürgerten Ausländern erwarben 7 063 (45,8 %) die deutsche Staatsangehörigkeit auf Grund der seit dem 01. Januar 2000 geltenden Neufassung des § 85 Ausländergesetz (AuslG). Diese Anspruchseinbürgerung mit verkürzter Mindestaufenthaltsfrist von acht Jahren sowie die Miteinbürgerung der ausländischen Ehegatten und minderjährigen Kinder war mit dem Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999 eingeführt worden. Wie das Niedersächsische Landesamt für Statistik mitteilte, erfolgten 9 075 (58,8 %) der Einbürgerungen aus einer europäischen Staatsangehörigkeit heraus. Mit 5 543 (35,9 %) stellten hierbei die Personen mit ehemals türkischer Staatsangehörigkeit den größten Anteil aller Einbürgerungen dar. Die nächst größere Gruppe der Eingebürgerten waren mit 1 434 (9,3 %) die Personen mit ehemals libanesischer Staatsangehörigkeit. Weitere 1 363 (8,8 %) besaßen vor ihrer Einbürgerung die jugoslawische und 1 282 (8,3 %) die iranische Staatsangehörigkeit. Nähere Auskünfte erteilt Herr Stief, Tel. (05 11) 98 98-21 34 oder Fax (05 11) 98 98-42 3115 426 Einbürgerungen im Jahr 2000
Datum: 10. Juli 2001