Logo NLS


Arbeiten zum Zensustest mit Stichtag 5. Dezember 2001 haben begonnen

Datum: 23. Juli 2001

Nummer 60/01

Hannover. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 13. Juli 2001 dem Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus zugestimmt. Danach soll ein Zensustest mit Stichtag 5. Dezember 2001 durchgeführt werden. Wie das Landesamt für Statistik jetzt mitteilte, ist umgehend mit den Vorbereitungsarbeiten für die Durchführung begonnen worden. So haben die Gemeinden neben Informationen über das Vorhaben bereits Unterlagen für Datenlieferungen an das Landesamt für Statistik zur Vorbereitung der durchzuführenden Testerhebungen erhalten.

Der Zensustest geht zurück auf einen Beschluss der Bundesregierung, die bisher übliche Volkszählung mit der Befragung aller Einwohner in Zukunft durch einen registergestützten Zensus zu ersetzen. Herkömmliche Volkszählungen sind teuer und stellen eine große Belastung für Verwaltung und Bevölkerung dar. Künftig soll daher zur bundesweiten Erfassung demographischer Angaben auf vorhandene Daten aus Verwaltungsregistern und -dateien zurückgegriffen werden.

Der beabsichtigte Methodenwechsel macht umfangreiche Verfahrens- und Qualitätstests erforderlich. Neben Tests der Melderegister und übriger Daten auf Statistiktauglichkeit wird ein Verfahren zur Bildung von Haushalten und die Zusammenführung von Einzeldatensätzen aus Registern untereinander und mit unmittelbar erhobenen Daten geprüft.

Der Zensustest umfasst drei Stichproben: Im Rahmen einer Mehrfachfallprüfung werden die Datensätze von annähernd 1,3 % der mit alleiniger bzw. Hauptwohnung gemeldeten Personen auf mögliche Dubletten hin überprüft und im Rahmen einer schriftlichen Befragung geklärt. Für einen Registertest sind zudem in 48 ausgewählten Gemeinden und insgesamt 3 464 Gebäuden Niedersachsens zur Ermittlung von "Karteileichen" und Fehlbeständen Testerhebungen bei Meldebehörden und Personen vorgesehen. Von diesen wiederum werden in 21 Gemeinden und 1 504 Gebäuden weitere Daten von den Haushalten sowie zusätzlich von den Gebäudeeigentümern für einen Verfahrenstest erhoben.

Der Datenschutz wird entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes im Volkszählungsurteil vom 15. Dezember 1983 gewahrt. Sämtliche für die Testerhebungen erforderlichen personenbezogenen Daten werden ausschließlich im Bereich der statistischen Ämter des Bundes und der Länder verarbeitet und unterliegen der statistischen Geheimhaltung.

Weitere Informationen über das Testvorhaben erhalten Sie im Internet unter www.destatis.de oder unter www.nls.niedersachsen.de. Sie können Ihre Anfragen auch per FAX (05 11/98 98 – 42 32) stellen oder sich direkt an Frau Dr. Thomsen, Tel. 05 11/98 98 – 21 36 oder Frau Gräser, Tel. 05 11/98 98 – 21 15 wenden.


© Niedersächsisches Landesamt für Statistik, Hannover 2001
Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht
Göttinger Chaussee 76, 30453 Hannover - Postfach 91 07 64, 30427 Hannover
Tel: (049) 0511 / 9898 - 0, Fax: (049) 0511 / 9898 - 4000
Sie erreichen uns auch per E-Mail: poststelle@nls.niedersachsen.de