Nummer 91/01
Hannover. Zum Stichtag 5. Dezember 2001 wird bundesweit eine Gebäude- und Wohnungsstichprobe durchgeführt. Diese Stichprobe ist Teil eines sog. "Zensustests", mit dem ein neues Verfahren für die Durchführung eines registergestützten Zensus in Deutschland getestet wird. Ähnlich wie in anderen Staaten Europas und der Welt wird in Deutschland nach Wegen gesucht, bestehende Datenquellen für Volkszählungen zu nutzen, um die Kosten und die Belastung der Bürger zu reduzieren. In den letzten Jahren ist ein Verfahren entwickelt worden, das die gemeinsame Auswertung verschiedener Register (Meldedaten, Daten der Bundesanstalt für Arbeit), aktueller Befragungen (Gebäude- und Wohnungsdaten aus einer schriftlichen Befragung der Gebäudeeigentümer) sowie weiterer Stichproben (Mikrozensus) vorsieht. Ein solcher registergestützter Zensus soll kostengünstiger sein und die Bürger und Bürgerinnen weniger belasten als eine herkömmliche "Volkszählung". Vor einem etwaigen Methodenwechsel müssen jedoch umfangreiche Verfahrens- und Qualitätstests durchgeführt werden. Wie das Niedersächsische Landesamt für Statistik mitteilte, gehören zum Berichtskreis der Gebäude- und Wohnungsstichprobe in Niedersachsen die Gebäudeeigentümer(innen) und -verwalter(innen) von 1 504 Gebäuden in 21 Gemeinden (vgl. Liste). Diesen Personenkreis wird das Landesamt für Statistik in den nächsten Wochen anschreiben, um die Aktualität der Eigentümeradressen zu überprüfen. Zum Stichtag 5. Dezember 2001 folgt die schriftliche Befragung. Mit dem Fragebogen werden hauptsächlich Angaben zur Wohnfläche, zur Ausstattung und Beheizung, zur Miethöhe und zur Zahl der Bewohner(innen) sowie die Namen der Wohnungsinhaber erhoben. Für eine erfolgreiche Durchführung des Tests ist die stichtagsnahe und vollständige Beantwortung der Fragebögen und ihre schnelle Rücksendung an das zuständige Statistische Landesamt besonders wichtig. Der Datenschutz ist - wie immer bei amtlichen Statistiken - in vollem Umfang gewährleistet. Alle anfallenden personenbezogenen Daten werden ausschließlich von den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erhoben und verarbeitet und unterliegen der statistischen Geheimhaltung. Rückmeldungen von den statistischen Ämtern an andere Verwaltungsbehörden (z. B.die Meldeämter) erfolgen nicht, weil sie nicht zulässig sind. Weitere Informationen über das Testvorhaben erhalten Sie im Internet unter www.nls.niedersachsen.de oder unter
www.destatis.de/zensus/index.htm. Sie können Ihre Anfragen auch per FAX (05 11/98 98 – 42 32) stellen oder sich direkt an Frau Eckartsberg, Tel. 05 11/98 98 – 20 24, oder Frau Dr. Thomsen, Tel. 05 11/98 98 – 21 36, wenden. Bezeichnung Gemeinde/Stadt Amtliche Gemeindekennziffern Mitgliedsgemeinde(n) Gebäude Samtgemeinde Artland 459007 Badbergen 40 Gemeinde Auetal 257003 40 Stadt Braunschweig 101000 110 Gemeinde Cremlingen 158006 60 Stadt Emden 402000 110 Landeshauptstadt Hannover 201000 154 Samtgemeinde Hanstedt 353009 Egestorf 40 Samtgemeinde Harpstedt 458004 Dünsen 40 Stadt Hessisch Oldendorf 252007 60 Gemeinde Krummhörn 452014 60 Stadt Leer (Ostfriesland) 457013 60 Stadt Lingen (Ems) 454032 110 Stadt Lohne (Oldenburg) 460006 60 Gemeinde Loxstedt 352032 60 Stadt Melle 459024 60 Stadt Oldenburg (Oldenburg) 403000 110 Stadt Osterholz-Scharmbeck 356007 60 Stadt Rehburg-Loccum 256025 60 Stadt Salzgitter 102000 110 Stadt Vechta 460009 60 Samtgemeinde Werlte 454057 Werlte 40Zensustest: Auch Hausbesitzer werden befragt
Datum: 17. Oktober 2001