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Zensustest: Auch Hausbesitzer werden befragt

Datum: 17. Oktober 2001

Nummer 91/01

Hannover. Zum Stichtag 5. Dezember 2001 wird bundesweit eine Gebäude- und Wohnungsstichprobe durchgeführt. Diese Stichprobe ist Teil eines sog. "Zensustests", mit dem ein neues Verfahren für die Durchführung eines registergestützten Zensus in Deutschland getestet wird.

Ähnlich wie in anderen Staaten Europas und der Welt wird in Deutschland nach Wegen gesucht, bestehende Datenquellen für Volkszählungen zu nutzen, um die Kosten und die Belastung der Bürger zu reduzieren. In den letzten Jahren ist ein Verfahren entwickelt worden, das die gemeinsame Auswertung verschiedener Register (Meldedaten, Daten der Bundesanstalt für Arbeit), aktueller Befragungen (Gebäude- und Wohnungsdaten aus einer schriftlichen Befragung der Gebäudeeigentümer) sowie weiterer Stichproben (Mikrozensus) vorsieht.

Ein solcher registergestützter Zensus soll kostengünstiger sein und die Bürger und Bürgerinnen weniger belasten als eine herkömmliche "Volkszählung". Vor einem etwaigen Methodenwechsel müssen jedoch umfangreiche Verfahrens- und Qualitätstests durchgeführt werden.

Wie das Niedersächsische Landesamt für Statistik mitteilte, gehören zum Berichtskreis der Gebäude- und Wohnungsstichprobe in Niedersachsen die Gebäudeeigentümer(innen) und -verwalter(innen) von 1 504 Gebäuden in 21 Gemeinden (vgl. Liste). Diesen Personenkreis wird das Landesamt für Statistik in den nächsten Wochen anschreiben, um die Aktualität der Eigentümeradressen zu überprüfen.

Zum Stichtag 5. Dezember 2001 folgt die schriftliche Befragung. Mit dem Fragebogen werden hauptsächlich Angaben zur Wohnfläche, zur Ausstattung und Beheizung, zur Miethöhe und zur Zahl der Bewohner(innen) sowie die Namen der Wohnungsinhaber erhoben.

Für eine erfolgreiche Durchführung des Tests ist die stichtagsnahe und vollständige Beantwortung der Fragebögen und ihre schnelle Rücksendung an das zuständige Statistische Landesamt besonders wichtig.

Der Datenschutz ist - wie immer bei amtlichen Statistiken - in vollem Umfang gewährleistet. Alle anfallenden personenbezogenen Daten werden ausschließlich von den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erhoben und verarbeitet und unterliegen der statistischen Geheimhaltung. Rückmeldungen von den statistischen Ämtern an andere Verwaltungsbehörden (z. B.die Meldeämter) erfolgen nicht, weil sie nicht zulässig sind.

Weitere Informationen über das Testvorhaben erhalten Sie im Internet unter www.nls.niedersachsen.de oder unter www.destatis.de/zensus/index.htm. Sie können Ihre Anfragen auch per FAX (05 11/98 98 – 42 32) stellen oder sich direkt an Frau Eckartsberg, Tel. 05 11/98 98 – 20 24, oder Frau Dr. Thomsen, Tel. 05 11/98 98 – 21 36, wenden.

Bezeichnung

Gemeinde/Stadt

Amtliche Gemeindekennziffern

Mitgliedsgemeinde(n)

Gebäude

Samtgemeinde

Artland

459007

Badbergen

40

Gemeinde

Auetal

257003

40

Stadt

Braunschweig

101000

110

Gemeinde

Cremlingen

158006

60

Stadt

Emden

402000

110

Landeshauptstadt

Hannover

201000

154

Samtgemeinde

Hanstedt

353009

Egestorf

40

Samtgemeinde

Harpstedt

458004

Dünsen

40

Stadt

Hessisch Oldendorf

252007

60

Gemeinde

Krummhörn

452014

60

Stadt

Leer (Ostfriesland)

457013

60

Stadt

Lingen (Ems)

454032

110

Stadt

Lohne (Oldenburg)

460006

60

Gemeinde

Loxstedt

352032

60

Stadt

Melle

459024

60

Stadt

Oldenburg (Oldenburg)

403000

110

Stadt

Osterholz-Scharmbeck

356007

60

Stadt

Rehburg-Loccum

256025

60

Stadt

Salzgitter

102000

110

Stadt

Vechta

460009

60

Samtgemeinde

Werlte

454057

Werlte

40


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