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Amtliche Statistik in Niedersachsen: Effizient, sparsam und bürgerfreundlich

Datum: 23. Mai 2003

Nummer 40/03

Hannover. Pressemeldungen zufolge arbeitet das Niedersächsische Landesamt für Statistik (NLS) kostenaufwendiger als vergleichbare Behörden in anderen Bundesländern. Der Präsident des Amtes, Karl-Ludwig Strelen, nahm zu dieser Kritik wie folgt Stellung:

1. Die Meldung der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 23.5.2003 basiert offenbar auf einem durch Indiskretion vorzeitig bekannt gewordenen Prüfbericht des Landesrechnungshofes. Diese Indiskretion ist bedauerlich, denn der Prüfbericht enthält einige schwere sachliche Fehler. Die verabredungsgemäß im Juni erfolgende ausführliche Antwort des NLS hätte es den Prüfern erlaubt, wenigstens eindeutige Unzulänglichkeiten vor der Veröffentlichung richtig zu stellen.

2. Das NLS arbeitet weitaus sparsamer als der Durchschnitt der Statistischen Ämter. Bundesweit gaben die Landesämter pro Kopf 3,88 Euro aus. In Niedersachsen sind es nur 3,07 Euro, also 20 Prozent weniger als bundesweit. Nur in drei Bundesländern wurden die amtlichen Statistiken mit noch weniger Aufwand erwirtschaftet. Strelen: "Auf diese Leistung, Platz 4 unter 16, können wir zu Recht stolz sein."

3. Die Statistischen Ämter sind, wie die Landesregierungen überhaupt, an die im Grundgesetz festgelegten Grundsätze des staatlichen Aufbaus gebunden. Eine Säule unserer Demokratie ist der Föderalismus. Strelen: "Die Gliederung Deutschlands in Länder ist konstitutiv für unsere Verfassung. Daran darf nicht gerüttelt werden." Entsprechend der grundgesetzlichen Regelung gibt es daher für jedes norddeutsche Land ein Landesamt, ebenso wie jedes Land eigene Rechnungshöfe oder Ministerien hat. Die Statistischen Ämter sind seit jeher intensiv bemüht, mit modernsten Methoden und auf verschiedenen Wegen ihre bewährte Kooperation zu vertiefen. Dabei werden auch völlig neue Wege gegangen, so z.B. die in dem Masterplan Statistik des Bundes und der Länder vorgesehenen Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz und zur Kosteneinsparung.

4. Ein Blick ins Grundgesetz hätte auch gezeigt, dass nicht einfach Ministerien Statistiken anfordern können. Die amtlichen Statistiken werden in der Regel durch den Deutschen Bundestag, zunehmend auch von der Europäische Union beschlossen. Ohne Gesetz gibt es keine einzige Statistik. Die nationalen und europäischen Gesetzgeber wissen dabei genau, dass ohne zuverlässige amtliche Statistiken staatliches und gesellschaftliches Handeln, wirtschaftliche Entscheidungen sowie sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Forschung unmöglich sind. Strelen: "Die Ergebnisse der Statistiken werden selbstverständlich jedermann zur Verfügung gestellt. Das NLS ist ein Dienstleister und tragender Pfeiler der öffentlichen Informationsversorgung. Selbstverständlich haben wir den Ehrgeiz, Auswertungs- und Analysewünsche staatlicher und kommunaler Stellen so gut wie möglich zu erfüllen."

5. Der Pressebericht enthält einige grobe sachliche Unrichtigkeiten, die aufzuzählen zu weit führen würde. Exemplarisch nur eine Richtigstellung: Es ist nicht wahr, dass das NLS im nächsten Jahr 50 000 Euro für eine nicht benötigte Beratungsleistung ausgeben wird. Der Vertrag mit der Beratungsfirma ist gekündigt, es wird kein Geld gezahlt werden.



© Niedersächsisches Landesamt für Statistik, Hannover 2003
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