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Deutliche Zunahme der Insolvenzfälle im ersten Halbjahr 2003 – Forderungssumme erheblich gesunken

Datum: 26. August 2003

Nummer 70/03

Hannover. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2003 wurden von den niedersächsischen Gerichten insgesamt 5 565 Insolvenzfälle gemeldet. Wie das Niedersächsische Landesamt für Statistik mitteilt, bedeutet dies eine Zunahme der Insolvenzfälle gegenüber den ersten sechs Monaten des Jahres 2002 (4 628) um 20 %. Unter den Insolvenzfällen befanden sich 1 599 Unternehmensinsolvenzen (plus 24 %) und 3 966 Insolvenzen "übriger Schuldner" (plus 19 %).

Bei den Insolvenzen der "übrigen Schuldner" entfielen 1 956 Fälle auf "Verbraucher" und 1 544 auf "ehemals selbstständig Tätige". Ferner waren in 337 Fälle "natürliche Personen als Gesellschafter" und in 129 Fälle "Nachlässe" betroffen.

Bei den Unternehmensinsolvenzen betrafen die meisten Fälle Unternehmen aus dem "Baugewerbe" (353, plus 12 % gegenüber dem Vorjahrszeitraum), gefolgt von solchen aus den Wirtschaftsbereichen "Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz und Gebrauchsgütern" (334, plus 31 %) und "Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Dienstleistungen überwiegend für Unternehmen" (326, plus 18 %). Einen sprunghaften Anstieg bei den Insolvenzfällen verzeichnete das "Gastgewerbe". Die Zahl kletterte von 68 im ersten Halbjahr 2002 auf 126 im ersten Halbjahr 2003, eine Zunahme um 85 %.

44 Insolvenzfälle wurden im ersten Halbjahr 2003 im Bereich "Land- und Forstwirtschaft" gemeldet gegenüber 15 im Vorjahreszeitraum. Die schlechte Ernte im Vorjahr, die mäßigen Ernteerwartungen in diesem Jahr sowie neue, restriktive EU-Förderrichtlinien geben der Landwirtschaft Grund zur Sorge bzw. haben mehr denn je zur Überschreitung der Überschuldungsgrenze bei den Betrieben geführt.

Regional betrachtet wurden die meisten Fälle von Unternehmensinsolvenzen bei Gerichten im Regierungsbezirk Weser-Ems bearbeitet (503), gefolgt von den Regierungsbezirken Hannover (437), Lüneburg (378) und Braunschweig (281).

Innerhalb der Gruppe "ehemals selbstständig Tätiger" (1 544), deren Verschuldungssituation auf einer früheren wirtschaftlichen Tätigkeit beruht, waren 1 374 Fälle (89 %) einem unternehmerischen Regelinsolvenzverfahren zugeordnet, da die Vermögensverhältnisse der Betroffenen nicht überschaubar waren.

Die Anzahl der Verbraucherinsolvenzen kletterte von 1 293 Fällen im ersten Halbjahr 2002 auf 1 956 im ersten Halbjahr 2003, was eine Steigung um 51 % bedeutete. Diese Entwicklung dürfte auf die weiter verbesserte Akzeptanz des Instruments der Verbraucherinsolvenz sowie die zunehmende Verschuldung privater Haushalte in konjunkturell schwierigen Zeiten zurückzuführen sein.

Die Gesamtsumme der mit den Insolvenzen verbundenen Forderungen in den ersten sechs Monaten diesen Jahres gaben die Gerichte mit insgesamt 1,6 Mrd. Euro an. Das bedeutete gegenüber dem Vorjahrszeitraum mit 2,1 Mrd. Euro einen Rückgang um 22 %.

Bei den Unternehmensinsolvenzen sanken die Gesamtforderungen von 1,3 Mrd. Euro im ersten Halbjahr 2002 auf 0,8 Mrd. Euro im ersten Halbjahr 2003. Während die durchschnittliche Forderungssumme je Fall in der ersten Jahreshälfte 2002 noch bei 978 Tsd. Euro lag, ging sie in der ersten Jahreshälfte 2003 auf 505 Tsd. Euro zurück.

Bei den Verbraucherinsolvenzen gingen die Gesamtforderungen von 156 Mill. Euro auf 133 Mill. Euro zurück. Die durchschnittliche Forderungsumme je Verbraucherinsolvenzfall erfuhr 2003 gegenüber dem Wert des Vorjahres annähernd eine Halbierung: Sie fiel von 121  Tsd. Euro auf 68 Tsd. Euro.

Auskünfte erteilen:  Herr Mahnecke,   Tel. (0511) 98 98 – 33 13
  Herr Grotjahn,   Tel. (0511) 98 98 – 12 10.



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Niedersächsisches Landesamt für Statistik, Hannover 2003
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