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108 000 Anträge auf Erziehungsgeld

Datum: 03. Mai 2004

Nummer 29/04

Hannover. Im Jahr 2003 sind von den niedersächsischen Erziehungsgeldstellen 108 076 Anträge auf Erziehungsgeld bewilligt worden, und zwar 64 106 Anträge für das erste und 43 970 Anträge für das zweite Lebensjahr des Kindes. Wie das Niedersächsische Landesamt für Statistik mitteilt, hatte die Zahl der Bewilligungsbescheide 2002 bei annähernd 107 200 gelegen.

Mütter oder Väter können Erziehungsgeld beantragen, wenn sie keine volle Erwerbstätigkeit ausüben, d. h. wenn die wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden nicht übersteigt. Erziehungsgeld wird ganz überwiegend von den Müttern beantragt. 2003 betrug der Männeranteil bei den Erstanträgen 3,0 % und bei den Zweitanträgen 3,2 %. Diese Prozentanteile haben sich in den letzten Jahren kaum verändert.

In den ersten 6 Monaten nach der Geburt des Kindes wurden im vergangenen Jahr im Regelfall monatlich 307 Euro (vor der Währungsumstellung 600 DM) gezahlt. Dies traf für rund 90 % der Erstanträge zu. In den übrigen Fällen wurde die Bezugsdauer bei der Antragstellung auf maximal 12 Monate begrenzt; das Erziehungsgeld erhöhte sich dann auf monatlich 460 Euro (900 DM). Bei der Novellierung des Bundeserziehungsgeldgesetzes zum Jahresbeginn 2004 sind die Höchstbeträge auf 300 bzw. 450 Euro festgesetzt worden. Nach dem sechsten Lebensmonat des Kindes ist die Höhe des Erziehungsgeldes von der Einkommenssituation der Familie abhängig.

Weitere Auskünfte erteilen:
Herr Dr. Bedenbender, Tel. (0511) 98 98 - 22 13 und
Herr Ziesener, Tel. (0511) 98 98 - 22 28.



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Niedersächsisches Landesamt für Statistik, Hannover 2004
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