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Zahl der Sozialhilfeempfänger in Niedersachsen auf höchstem Stand seit 1999

Datum: 28. Juni 2005

Nummer 58/05

Hannover. Zum Jahresende 2004 bezogen 316 266 Personen in Niedersachsen laufende Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe). Nach Mitteilung des Niedersächsischen Landesamtes für Statistik ist die Zahl der Leistungsempfänger damit gegenüber dem Vorjahr um 3 371 oder 1 % gestiegen und hat den höchsten Stand seit 1999 erreicht. Die Sozialhilfequote, der Anteil der Sozialhilfeempfänger an der Bevölkerung, ist auf 4,0 % angewachsen.

Rund 55 % der Sozialhilfeempfänger waren weiblich, fast jeder Fünfte war Ausländer. Das Durchschnittsalter ist nochmals gesunken und beträgt nun 26,4 Jahre. Hauptgrund ist ein 34 %iger Rückgang bei den über 64-Jährigen, der im Wesentlichen auf die 2003 eingeführte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zurückzuführen ist. Demgegenüber hat sich das Problem der Kinderarmut im Land weiter verschärft: Zum dritten Mal in Folge ist die Zahl der bedürftigen Kinder angestiegen, mittlerweile leben 8,8 % oder 111 711 der unter 15-Jährigen von Sozialhilfe. Unter den Kleinkindern im Alter bis zwei Jahre galt sogar jedes neunte Kind als hilfebedürftig (11,4 %).

Im Alter von 15 bis 64 Jahren wurden 196 346 Sozialhilfeempfänger gezählt, dies entspricht einem Anstieg von 3,4 % und einer Sozialhilfequote von 3,8 %. Darunter dürften mit dem In-Kraft-Treten des so genannten Hartz-IV-Gesetzes ca. 75 % bis 90 % mittlerweile Arbeitslosengeld II erhalten. Da zum Jahresende rund 61 % bereits länger als 12 Monate, 41 % sogar länger als zwei Jahre Sozialhilfe bezogen, wird für viele wenig Hoffnung bestehen, ihren Lebensunterhalt selber zu bestreiten.

Die Sozialhilfeempfänger lebten Ende 2004 in 149 051 Haushalten, die bei der Berechnung des Hilfeanspruchs als Bedarfsgemeinschaft herangezogen wurden. Der monatliche Bruttobedarf einer Bedarfsgemeinschaft an Nahrung, Kleidung, Unterkunft und Heizung betrug durchschnittlich 924 Euro. Nach Abzug des angerechneten Einkommens, wie z.B. Arbeitseinkommen, Wohn- und Kindergeld, von 516 Euro verblieb ein Nettoanspruch in Höhe von 408 Euro (2003: 415 Euro). Einschließlich einmaliger Leistungen wurden insgesamt 1,016 Mrd. Euro (2003: 1,032 Mrd. Euro) aufgewendet.

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