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Im Gastgewerbe 19,3 % weniger Arbeitskosten je geleistete Stunde

Datum: 13. Juli 2006

Nummer 55/06

Hannover. Seit der letzten Arbeitskostenerhebung im Jahr 2000 sind die Arbeitskosten je geleistete Stunde im niedersächsischen Gastgewerbe um 19,3 % gesunken. Wie das Niedersächsische Landesamt für Statistik mitteilt, lag das Gastgewerbe mit 15,47 Euro schon im Jahr 2000 im Vergleich zu den anderen erhobenen Wirtschaftsabschnitten auf dem niedrigsten Stand und sank im Jahr 2004 noch weiter auf 12,48 Euro ab. Damit kostete 2004 eine geleistete Stunde im Gastgewerbe 7,63 Euro weniger als die nächst teurere im Handel (20,12 Euro). Der Durchschnittswert des gesamten Dienstleistungssektors betrug im Jahr 2004 23,05 Euro, bezogen auf alle erhobenen Wirtschaftsabschnitte kostete einen Arbeitsstunde 26,51 Euro. Außer im Gastgewerbe sind die Arbeitskosten je geleistete Stunde im genannten Zeitraum nur noch im Baugewerbe um 1,7 % auf 22,65 Euro gesunken.

Die Arbeitskosten der niedersächsischen Unternehmen im Jahr 2004 je Vollzeiteinheit lagen durchschnittlich bei 44 443 Euro, von denen 41,7 % auf die Personalnebenkosten entfielen. Dabei verteilten sich über alle Wirtschaftsabschnitte die jährlichen Kosten je Vollzeiteinheit mit einer großen Spannweite von den niedrigsten im Gastgewerbe in Höhe von 22 716 Euro bis zu den höchsten im Abschnitt Energie- und Wasserversorgung mit 75 104 Euro. 7 von 11 Wirtschaftsabschnitte lagen unter dem Durchschnitt, während das Produzierende Gewerbe, das Kredit- und Versicherungsgewerbe sowie die Energie- und Wasserversorgung diesen deutlich übertrafen. Die Abschnitte Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden sowie Energie- und Wasserversorgung hatten den geringsten Anteil am niedersächsischen Gesamtvolumen der geleisteten Stunden und der Vollzeiteinheiten und trugen dabei gleichzeitig die höchsten Kosten je Vollzeiteinheit und je geleisteter Stunde. Diese Extreme beeinflussten das Gesamtergebnis jedoch nur unwesentlich.

Die Personalnebenkosten, die zusammen mit den Löhnen und Gehältern die Arbeitskosten ausmachen, beliefen sich im Jahr 2004 auf 18 554 Euro je Vollzeiteinheit. Von dieser Summe entfielen 8 729 Euro auf die "Aufwendungen für Vorsorgeeinrichtungen", innerhalb derer die Arbeitgeberpflichtbeiträge zur Sozialversicherung mit 6 770 Euro oder 36,5 % den größten Anteil an den Personalnebenkosten hatten. Ein weiterer großer Anteil entfiel auf die "Vergütung arbeitsfreier Tage", die durchschnittlich bei 5 186 Euro je Vollzeiteinheit lagen. Über alle Wirtschaftsabschnitte verteilten sich dabei die Anteile der Krankheitstage an den Arbeitskosten je Vollzeiteinheit zwischen 1,88 und 2,41 %, also annähernd gleich; im niedersächsischen Durchschnitt kosteten die Krankheitstage je Vollzeiteinheit jährlich 1 019 Euro.

Die gesetzlichen Personalnebenkosten, die neben den Arbeitgeberpflichtbeiträgen auch die Vergütung gesetzlicher Feiertage, Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld, Umlagen zum Insolvenzgeld usw. umfassen, lagen im Jahr 2004 bei durchschnittlich 8 607 Euro je Vollzeiteinheit und hatten einen Anteil an den gesamten Personalnebenkosten von 46,4 %. In den Wirtschaftsabschnitten, die sowohl im Jahr 2000 als auch im Jahr 2004 erhoben wurden, sank der Anteil der gesetzlichen Personalnebenkosten deutlich. Im gesamten Produzierenden Gewerbe von 47,5 auf 45,1 %, im Handel und Gastgewerbe von um die 57 % auf 50,1 und 52,7 %. Die Einbeziehung wichtiger Wirtschaftsabschnitte des Dienstleistungssektors in die Erhebung im Jahr 2004 lässt einen Vergleich dieses Sektors zwischen den Erhebungen 2000 und 2004 nicht zu, der Anteil der gesetzlichen Personalnebenkosten an den gesamten Personalnebenkosten lag hier im Erhebungsjahr mit 7 691 Euro je Vollzeiteinheit bei 47,8 %.

Die Arbeitskostenerhebung wird alle vier Jahre als Stichprobe bei Unternehmen mit 10 und mehr Beschäftigten durchgeführt, die ihren Sitz in Niedersachsen haben. Weitere Ergebnisse in tieferer fachlicher, nicht jedoch regionaler Gliederung stehen ab Mitte August 2006 zur Verfügung.

Der Erhebungsbereich der Arbeitskostenerhebung umfasste im Jahr 2000 neben dem Produzierenden Gewerbe im Dienstleistungssektor die Wirtschaftsabschnitte G (Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kfz und Gebrauchsgütern), H (Gastgewerbe) und J (Kredit- und Versicherungsgewerbe). Im Jahr 2004 wurde dieser Erhebungsbereich um die Abschnitte I (Verkehr und Nachrichtenübermittlung), K (Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung von beweglichen Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen), N (Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen) und O (Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen) erweitert.

Link: 2 Tabellen und eine Grafik mit detaillierten Informationen (PDF-Format)

Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Frau Hintze, Tel. (0511) 98 98 - 22 44.



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Niedersächsisches Landesamt für Statistik, Hannover 2006
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