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7 % mehr Kinder vorübergehend in Obhut der Jugendämter

Datum: 1. Dezember 2008

Nummer 90/08

Hannover. Im Jahr 2007 wurden 2 235 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zu ihrem eigenen Schutz vorläufig von den Jugendämtern in Obhut genommen. Die Zahl der Fälle nahm damit gegenüber dem Vorjahr um 7 % zu. Bundesweit lag die Steigerung bei +8,4 %. Nur in 8 Fällen handelte es sich um sogenannte Herausnahmen, bei denen die Kinder gegen den Willen der Sorgeberechtigten in Obhut genommen wurden.

Nach Mitteilung des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen griffen die Jugendämter dabei überwiegend (75 %) wegen einer dringenden Gefährdung des Kindeswohls ein. In den übrigen 25 % der Fälle wurden sie auf Wunsch des jungen Menschen tätig.

Immerhin 8 % der betroffenen Kinder waren jünger als 3 Jahre. 71 % waren älter als 12 Jahre, wobei die 14- bis unter 16-Jährigen mit 30 % die größte Gruppe stellten. Mit 56 % überwog der Anteil der Mädchen.

Vor dieser Schutzmaßnahme lebte ein Drittel der Betroffenen bei einem alleinerziehenden Elternteil, 26 % bei den Eltern, 20 % bei einem Elternteil mit neuem Partner und 11 % in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform. 15 % der Kinder und Jugendlichen wurden an einem jugendgefährdenden Ort aufgegriffen, etwa in der Nähe von Bordellen oder Drogenhändlern. 30 % der Betroffenen waren zuvor von Zuhause ausgerissen.

Die meisten Kinder und Jugendlichen (72 %) wurden während der Maßnahme in einer Einrichtung untergebracht, 21 % der Kinder bei einer geeigneten Person und nur 7 % in einer sonstigen betreuten Wohnform.

Während der Inobhutnahme hat das Jugendamt die Aufgabe, gemeinsam mit dem Kind oder Jugendlichen die Situation, die zu dieser Maßnahme führte, zu klären und Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung aufzuzeigen. Für jeden Fall können bis zu zwei Gründe für die Maßnahme angegeben werden. Dabei wurde am häufigsten die Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils (33 %) genannt, gefolgt von Beziehungsproblemen (16 %) und Vernachlässigung (8 %).

48 % der Kinder und Jugendlichen kehrten nach der Maßnahme zu ihren Sorgeberechtigten zurück. In 26 % der Fälle endete die Maßnahme mit der Einleitung erzieherischer Hilfen außerhalb des Elternhauses. Dazu gehören beispielsweise die Unterbringung in einem Heim oder einer Pflegefamilie.

Ansprechpartner:
Frau Zufall, Tel. 0511 9898 - 2213,
Herr Plate, Tel. 0511 9898 - 2243.



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