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Dienstleistungsstatistik

Methodische Vorbemerkungen

Zielsetzung und Rechtsgrundlage

Die Dienstleistungsstatistik ermöglicht die Vorlage von detaillierten Informationen über die Struktur und Entwicklung im Bereich Dienstleistung. Erhoben werden neben allgemeinen Angaben zur wirtschaftlichen Tätigkeit und der Rechtsform des Unternehmens Daten zu Umsatz und Beschäftigten, Beständen, Investitionen, Steuern und Subventionen. Dies trägt zu einer verbesserten Datengrundlage für die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung bei. Die Erhebung erfüllt die deutschen Lieferverpflichtungen zu Unternehmensangaben dieses Bereiches gegenüber der Europäischen Union, festgelegt in der Verordnung Nr. 58/97 des Rates vom 20. Dezember 1996 über die strukturelle Unternehmensstatistik (ABI. EG Nr. L14 S.1).

Die jährliche Dienstleistungsstatistik wird auf der rechtlichen Grundlage des Dienstleistungsstatistikgesetzes (DIStatG) vom 19. Dezember 2000 (BGBGI. I S. 1765) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462,565), in seiner jeweils geltenden Fassung, durchgeführt.

Berichtskreis

Die Dienstleistungsstatistik ist eine Stichprobenerhebung. Stichproben werden aus einer Auswahlgesamtheit aller existierenden Einheiten vorgenommen. Aus dieser Grundgesamtheit wird nach mathematisch-statistischen Verfahren eine Stichprobe von bundesweit 15 % gezogen. Auf der Grundlage der bei den befragten Stichprobenunternehmen erfassten Merkmalswerte werden durch Hochrechnung entsprechende Totalwerte ermittelt.

Erhebungseinheit ist jeweils das gesamte Unternehmen bzw. die Einrichtung zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit einschließlich vorhandener Niederlassungen. Die Erhebung erstreckt sich auf die Abschnitte I und K der Klassifikation der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 1) gemäß Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates vom 9. Oktober 1990 (ABI. EG Nr. L293 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung.

Abschnitt I: Verkehr und Nachrichtenübermittlung, beinhaltet die Abteilung 60 - 64.
Abschnitt K: Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von
Dienstleistungen überwiegend für Unternehmen
, beinhaltet die Abteilung 70 - 74.

Definitionen

Umsatz oder Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit ergeben sich aus dem Gesamtbetrag der abgerechneten Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich der Handelsumsätze (ohne Umsatzsteuer) aus der sonstigen Geschäftstätigkeit . Hierzu zählen auch Provisionen aus Vermittlungs- und Kommissionsgeschäften sowie Nebenkosten wie z. B. Reisekosten, Spesen und der umsatzsteuerfreie Umsatz nach § 4 Umsatzsteuergesetz (UStG).

Beschäftigte am 30. September, hierzu zählen tätige Inhaber sowie unbezahlt mithelfende Familienangehörige, alle voll- und teilzeitbeschäftigten Angestellten, Arbeiter, Beamte, Auszubildende, Studenten, Praktikanten und Volontäre.

Bruttolöhne und -gehälter sind die Summe der Bruttobezüge einschließlich aller Zuschläge, Prämien, Zulagen usw., aber ohne den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Sozialversicherung.

Investitionen im Berichtsjahr sind brutto ohne abzugsfähige Vorsteuer angegeben. Für erworbene Güter gelten die Anschaffungskosten; für selbst erstellte Sachanlagen die Herstellungskosten.

Betriebliche Steuern und sonstige öffentliche Abgaben, dargestellt werden alle Steuern, die im Zusammenhang mit der Produktion und der Einfuhr von Waren und Dienstleistungen, aber auch der Beschäftigung von Arbeitnehmern erhoben werden. Nicht enthalten sind Umsatz- oder Einkommensteuer sowie Verbrauchsteuern und Zölle.

Subventionen sind finanzielle Zuwendungen die Bund, Länder, Gemeinden oder Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaften ohne Gegenleistung gewähren, aber nicht Steuererleichterungen oder Investitionszuschüsse.

Bestände insgesamt umfassen alle zum Wiederverkauf erworbenen Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, in Arbeit befindliche Aufträge sowie Anzahlungen auf Gegenstände des Vorratsvermögens.



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