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Bundestagswahl am 27. September 2009
Pressemitteilungen
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Mitteilungen zu den Kommunalwahlen 2006

 

Pressemitteilungen des Landeswahlleiters

10.01.2007

Endgültiges Ergebnis der Wahlen für die kommunalen Vertretungen vom 10. September 2006 liegt auf Landesebene vor

12.09.2006

Trotz einzelner Probleme bei der Ergebnisübermittlung an den Landeswahlleiter reireibungsloser Verlauf der Kommunalwahlen in Niedersachsen (PDF-Datei)

11.09.2006

Landeswahlleiter dankt der Wahlorganisation und den 75 000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfern (PDF-Datei)

11.09.2006

Schlechteste Wahlbeteiligung bei den Kommunalwahlen seit 1946 (PDF-Datei)

07.09.2006

Informationen zum Ablauf der Kommunalwahlen in Niedersachsen am 10. September 2006 (PDF-Datei)

04.09.2006

Zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl der Regionsversammlung in der Region Hannover, der Kreistage in den Landkreisen, der Räte in den kreisfreien Städten und in den kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden bei den Kommunalwahlen in Niedersachsen am 10. September 2006. (PDF-Datei)

04.09.2006

Informationen über: Umfang der Wahlen, Wahlmodus, Zahl der Sitze für die Vertretungen, Zahl der Kandidaturen, Vergleichszahlen und Daten zur Wahlorganisation. (PDF- Datei)

28.06.2006

Informationen zu den Kommunalwahlen in Niedersachsen am 10. September 2006

26.06.2006

Neben CDU, SPD, FDP und GRÜNE wollen 16 weitere Parteien an den
Kommunalwahlen am 10. September 2006 in Niedersachsen teilnehmen.
Der Landeswahlausschuss entscheidet am 28. Juni 2006.

06.06.2006

20 Parteien wollen an den Kommunalwahlen teilnehmen

Informationen zu den Kommunalwahlen in Niedersachsen
am 10. September 2006

Landeswahlleiter Karl-Ludwig Strelen wies heute in Hannover darauf hin, dass bei den Kommunalwahlen am 10. September 2006 in Niedersachsen rd. 2 200 kommunale Vertretungen, d.h. Kreistage, Stadt-/Gemeinderäte, Samtgemeinderäte, Stadtbezirksräte und Ortsräte, neu gewählt werden. Es werden nach derzeitigem Stand in 318 Landkreisen, Städten, Gemeinden und Samtgemeinden gleichzeitig auch Landrätinnen, Landräte, Bürgermeisterinnen, Bürgermeister, Samtgemeindebürgermeisterinnen und Samtgemeindebürgermeister direkt von den Wahlberechtigten in ihr Amt gewählt.

Aus Anlass der Kommunalwahlen hat der Landeswahlleiter eine Kurzinformation über die Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems erstellt, die kostenlos (Postanschrift: Lavesallee 6, 30169 Hannover) angefordert werden kann. Die Information steht zur Unterrichtung der nichtdeutschen Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auch in den 19 Amtssprachen der Europäischen Union zur Verfügung und kann außerdem im Internet unter der Adresse www.lskn.niedersachsen.de/html/Iandeswahlleiter.htmI abgerufen werden.

Zu den Formalien wies der Landeswahlleiter darauf hin, dass die Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen spätestens am 24. Juli 2006 bis 18.00 Uhr bei den örtlich zuständigen Wahlleitungen vollständig eingegangen sein müssen. Parteien, die nicht im Deutschen Bundestag oder im Niedersächsischen Landtag vertreten sind, müssen zusätzlich beim Landeswahlleiter bis zum 12. Juni 2006 formell anzeigen, dass sie an den Kommunalwahlen in Niedersachsen teilnehmen wollen. Der Landeswahlausschuss muss dann ihre Parteieigenschaft prüfen und feststellen.

Den Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber empfiehlt der Landeswahlleiter, sich möglichst frühzeitig an die örtlichen Wahlleitungen bei den Landkreisen, Städten, Gemeinden und Samtgemeinden zu wenden, um sich vor Ort über die jeweiligen Bedingungen für die Wahlteilnahme informieren zu lassen.

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Neben CDU, SPD, FDP und GRÜNE wollen 16 weitere Parteien an den
Kommunalwahlen am 10. September 2006 in Niedersachsen teilnehmen.

Der Landeswahlausschuss entscheidet am 28. Juni 2006.

Am 28.6.2006 wird der Niedersächsische Landeswahlausschuss in seiner Sitzung, die um 10.00 Uhr, im Dienstgebäude des Niedersächsischen Ministerium des Innern und Sport, 30169 Hannover, Lavesallee 6, beginnt nach § 22 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes über die Anerkennung von 16 Vereinigungen als Parteien für die Kommunalwahlen 2006 zu entscheiden haben. Es handelt sich um die folgenden Vereinigungen:

  • Arbeit & soziale Gerechtigkeit - Die Wahlalternative (WASG)

  • Deutsche Kommunistische Partei (DKP)

  • DEUTSCHE PARTEI (DP)

  • Deutsche Zentrumspartei-Älteste Partei Deutschlands gegründet 1870 (ZENTRUM)

  • DIE GRAUEN - Graue Panther (GRAUE)

  • Die Linkspartei. (Die Linke.)

  • DIE REPUBLIKANER (REP)

  • FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS (FAMILIE)

  • Mensch Umwelt Tierschutz (Die Tierschutzpartei)

  • Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)

  • Ökologisch-Demokratische Partei (ödp)

  • Partei Bibeltreuer Christen (PBC)

  • Partei Rechtsstaatlicher Offensive (Offensive D)

  • POGO-PARTEI

  • Pro Deutsche Mitte - Initiative Pro D-Mark - (Pro DM)

  • STATT Partei DIE UNABHÄNGIGEN (STATT Partei)

 

Für die Parteien CDU, SPD, FDP und GRÜNE ist das Anerkennungsverfahren durch den Niedersächsischen Landeswahlausschuss nicht erforderlich, da sie bereits im Niedersächsischen Landtag bzw. im Deutschen Bundestag vertreten sind.

Unter den genannten Vereinigungen befinden sich auch diesmal wieder rechts- und linksextremistische Vereinigungen. Um in der Öffentlichkeit kein Missverständnis aufkommen zu lassen, weist der Landeswahlleiter auf folgende Rechtslage hin:

Der Landeswahlausschuss hat keine Möglichkeit, den politischen Inhalt der Zielsetzungen einer Partei zu bewerten oder gar wegen dieser politischen Zielsetzungen die Anerkennung als Partei zu verweigern. Dies würde auf ein partielles Verbot dieser Partei hinauslaufen, was aber nach Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zulässig ist. Dafür ist die alleinige Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichtes gegeben. Nach § 43 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht liegt ein entsprechendes Antragsrecht für ein Verbotsverfahren beim Deutschen Bundestag, beim Bundesrat und bei der Bundesregierung. Die Wahlausschüsse sind daher von Gesetzes wegen darauf beschränkt, die rein formalen parteirechtlichen und organisationsmäßigen Kritierien für den Parteienbegriff zugrunde zu legen, wie er in § 2 des Gesetzes über die politischen Parteien geregelt ist. 

Die Sitzung ist öffentlich und jeder hat Zutritt.

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20 Parteien wollen an den Kommunalwahlen teilnehmen

Im Anschluss an eine öffentliche Sitzung des Niedersächsischen Landeswahlausschusses teilte heute Landeswahlleiter Karl-Ludwig Strelen in Hannover mit, dass sich am 10. September 2006 insgesamt 20 Parteien mit Wahlvorschlägen an den Kommunalwahlen beteiligen wollen.

Neben CDU, SPD, FDP, und GRÜNE, die aufgrund ihrer Vertretung im Deutschen Bundestag bzw. Niedersächsischen Landtag keine Wahlanzeige einzureichen brauchen, hat der Landeswahlausschuss 16 weitere politische Vereinigungen als Parteien anerkannt. Es sind dies:

  • Arbeit & soziale Gerechtigkeit - Die Wahlalternative (WASG)

  • Deutsche Kommunistische Partei (DKP)

  • DEUTSCHE PARTEI (DP)

  • Deutsche Zentrumspartei - Älteste Partei Deutschlands gegründet 1870 (ZENTRUM)

  • DIE GRAUEN - Graue Panther (GRAUE)

  • Die Linkspartei. (Die Linke.)

  • DIE REPUBLIKANER (REP)

  • FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS (FAMILIE)

  • Mensch Umwelt Tierschutz (Die Tierschutzpartei)

  • Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)

  • Ökologisch-Demokratische Partei (ödp)

  • Partei Bibeltreuer Christen (PBC)

  • Partei Rechtsstaatlicher Offensive (Offensive D)

  • POGO-PARTEI

  • Pro Deutsche Mitte - Initiative Pro D-Mark - (Pro DM)

  • STATT Partei DIE UNABHÄNGIGEN (STATT Partei).

Landeswahlleiter Strelen erinnerte daran, dass die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen bei den örtlichen Wahlleitungen am Montag, dem 24. Juli 2006, um 18.00 Uhr, abläuft.

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