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Zahl der Insolvenzfälle im Jahr 2002 auf hohem Niveau -
Neues Insolvenzrecht erschwert Vorjahresvergleich

Datum: 11. März 2003

Nummer 18/03

Hannover. In Niedersachsen wurden im Jahr 2002 insgesamt 9 136 Anträge auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens dem Niedersächsischen Landesamt für Statistik von den Insolvenzgerichten gemeldet. Damit hat sich die Zahl der Insolvenzfälle gegenüber dem Jahr 2001, in dem insgesamt 5 373 Fälle registriert wurden, um mehr als zwei Drittel erhöht. Die Abgrenzung von Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist jedoch durch die Reform des Verbraucher- und Restschuldbefreiungsverfahrens zum 1. Dezember 2001 beeinträchtigt.

Eingeführt worden war das Verbraucherinsolvenzverfahren am 1. Januar 1999 mit der Folge deutlich steigender Insolvenzzahlen (siehe Abbildung):

beantragte Insolvenzverfahren 1998-2002

Im vergangenen Jahr besserte der Gesetzgeber die Reform nach, weil u.a. Abgrenzungsprobleme zwischen Verbraucher- und Unternehmensinsolvenzverfahren auftraten: Wenn ein Schuldner in der Vergangenheit in nicht nur geringfügigem Umfang eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt, diese aber vor Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eingestellt hatte, waren nach überwiegender Auffassung der Gerichte im Regelfall die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung ausschlaggebend und der Schuldner wurde dem Verbraucherinsolvenzverfahren zugeordnet. Nach der Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens durchlaufen ehemalige Groß- und Kleinunternehmer (und Angehörige freier Berufe) - bis auf klar definierte Ausnahmefälle mit überschaubaren Vermögensverhältnissen - ein unternehmerisches Regelinsolvenzverfahren. Des weiteren haben Probleme bei der Verfahrensumstellung dazu geführt, dass ehemals selbstständig Tätige auch als Gesellschafter ausgewiesen wurden.

Im Jahr 2002 wurden in Niedersachsen 2 738 Verbraucherinsolvenzen gemeldet, gegenüber 1 903 Fällen im Vorjahreszeitraum eine Steigerung um 44%. Da in der Vergleichszahl des Vorjahreszeitraums auch ehemals Selbstständige enthalten sind, dürfte der tatsächliche Anstieg deutlich höher liegen. Durch die Verfahrenskostenstundung für mittellose Schuldner und die Verkürzung der "Wohlverhaltensphase" von sieben auf sechs Jahre stieg die Akzeptanz des Insolvenzverfahrens bei den Schuldnern.

Auch bei den Unternehmensinsolvenzen wird der Vorjahresvergleich durch die Reform stark beeinträchtigt. Die Zahl der Anträge von aktiven Groß- und Kleinunternehmern (und Freiberuflern) auf Eröffnung eines unternehmerischen Regelinsolvenzverfahrens lag im Jahr 2002 mit 2 679 um 7% unter dem Vorjahreswert von 2 869. Demgegenüber wurden jedoch in der 2002 erstmals ausgewiesenen Gruppe "ehemals selbstständig Tätige" 1 851 Anträge registriert.

Die Unternehmensinsolvenzen bei den Kapitalgesellschaften und übrigen Rechtsformen in Niedersachsen waren von der Reform kaum beeinträchtigt, so dass ein Vorjahresvergleich möglich wird. Die Zahl der Insolvenzfälle kletterte von 1 469 im Jahr 2001 um 12,5% auf 1 652 Anträge im Jahr 2002.

Von den Gläubigern wurden im Jahr 2002 voraussichtliche Forderungen von insgesamt rund 2,3 Mrd. Euro gemeldet. Die durchschnittliche Forderungssumme je Unternehmensinsolvenzfall betrug damit 858 000 Euro.

Auskünfte erteilen Herr Mahnecke (Tel.: 05 11 / 98 98-33 13) und Herr Grotjahn (Tel.: 05 11 / 98 98-12 10).



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Niedersächsisches Landesamt für Statistik, Hannover 2003
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