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Start der Mikrozensuserhebung für das Jahr 2004
Statistisches Landesamt bittet die Haushalte in Niedersachsen um Mithilfe

Datum: 17. März 2004

Nummer 20/04

Hannover. In den nächsten Wochen läuft die "Mikrozensuserhebung" an, welche jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung durchgeführt wird. Aus den Auswertungen dieser amtlichen Statistik wird der ständige Bedarf an aktuellen Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung, zur Erwerbstätigkeit, zur Ausbildung und zu den Quellen des Lebensunterhalts der Bevölkerung gedeckt. Im Wesentlichen stellen die Interviewerinnen und Interviewer Fragen zu

und zu Themen wie

Für Fragen zu diesen Themenbereichen sind die Haushalte zur Auskunft verpflichtet.

Auf freiwilliger Basis werden in diesem Jahr außerdem Antworten u.a. zu folgenden Themen erbeten:

Die für die Mikrozensuserhebung zufällig ausgewählten Haushalte werden anhand eines Informationsschreibens in der zweiten Märzhälfte vom Statistischen Landesamt über den bevorstehenden Besuch eines Interviewers unterrichtet. Diesem Schreiben liegt Material über Sinn und Zweck sowie über die gesetzlichen Grundlagen des Mikrozensus bei. Die Interviewer kündigen sich - ab Anfang April - einige Tage vor ihrem Besuch bei den Haushalten mit einem Terminvorschlag an. Sie weisen sich als Erhebungsbeauftragte des Statistischen Landesamtes aus. Selbstverständlich ist, wie bei allen anderen amtlichen Erhebungen, der Datenschutz umfassend gewährleistet. Die Interviewer sind zur Einhaltung des Statistikgeheimnisses besonders verpflichtet worden.

Das Statistische Landesamt bittet die in die Erhebung einbezogenen Haushalte um ihre Mithilfe. Da nur ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für die Gesamtheit befragt wird, sind die Antworten a l l e r in den zufällig ausgewählten Wohnungen lebenden Personen unverzichtbar. Die Auskünfte von älteren Personen und von Rentnern sind dabei genauso wichtig wie die Angaben von Arbeitern, Angestellten, Selbständigen oder von Erwerbslosen. Alle Bevölkerungsgruppen werden einbezogen, um ein auf die Gesamtbevölkerung hochgerechnetes, repräsentatives Ergebnis zu gewinnen. Dies erklärt auch, warum der Gesetzgeber im Hinblick auf eine hohe Ergebnisqualität für die meisten Fragen Auskunftspflicht bestimmt hat.

Die einfachste und schnellste Möglichkeit, den Fragenkatalog zu beantworten, besteht darin, die Auskünfte direkt in einem persönlichen Interview zu erteilen. Es ist jedoch auch möglich, den Fragenbogen selbst auszufüllen und ihn direkt an das Statistische Landesamt zurückzusenden.

Weitere Auskünfte erteilen:

Herr Fricke, Tel. (0511) 98 98 - 1432,
Frau Thiele, Tel. (0511) 98 98 - 1426 und
Herr Dierßen, Tel. (0511) 98 98 - 1414.



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Niedersächsisches Landesamt für Statistik, Hannover 2004
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