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Zahl der Pensionäre des Landes 2003 weiter gestiegen - Rückgang in den Kommunen

Datum: 06. Januar 2005

Nummer 04/05

Hannover. Niedersachsen muss immer mehr Pensionäre bzw. Hinterbliebene versorgen. Wie das Niedersächsische Landesamt für Statistik mitteilt, ist die Zahl der Versorgungsempfänger des Landes im Jahr 2003 gegenüber dem Vorjahr um 2,0 % bzw. 1 206 Empfänger auf 62 342 Personen gestiegen (Stichtag 1. Januar 2004). Nachdem es in den Jahren 2000 bis 2002 zu sehr hohen Zunahmen kam, ist dies der niedrigste Anstieg seit dem Jahr 1999. Von 1997 bis 2004 ist die Zahl der Empfänger um 19,0 % bzw. 9 947 Personen gestiegen. Aus diesem starken Anstieg ergeben sich erhebliche Belastungen für den Landeshaushalt.

Der größte Teil der Versorgungsempfänger erhält Ruhegehalt oder Witwen/Witwer- bzw. Waisengeld. Dabei zeigt sich eine gegenläufige Entwicklung: Die Zahl der Empfänger von Ruhegehalt ist zum 1. Januar 2004 um 3,8 % bzw. 1 574 Personen gegenüber dem Vorjahr gestiegen, also noch deutlich stärker als die Gesamtzahl. Seit 1997 kam es sogar zu einem Anstieg um 38,7 %. Rückläufig ist dagegen die Zahl der Witwen-/Witwergeldempfänger (-1,9 % bzw. -334 Personen). Mit 95,2 % sind die meisten dieser Empfänger weiblich, und da immer mehr Frauen eine eigene Altersversorgung haben, nimmt diese Gruppe kontinuierlich ab, seit 1997 um 9,8 %. Dieser Rückgang kann die Zunahme der Gesamtzahl der Empfänger aber nur bremsen, nicht ausgleichen. Mittlerweile haben die Ruhegehaltsempfänger einen Anteil von 68,6 % an allen Empfängern (1997: 58,9 %) und die Witwen-/Witwergeldempfänger von 27,8 % (1997: 36,6 %).

Pensionierungen wegen Dienstunfähigkeit gehen deutlich zurück

Im Jahr 2003 gab es im Land 3 095 Zugänge von Ruhegehaltsempfängern, dies sind 137 Personen mehr als im Jahr zuvor, allerdings deutlich weniger als in den Jahren 2000 (3 645) und 2001 (3 410). In diesen Jahren war vor allem eine hohe Zahl von vorzeitigen Pensionierungen wegen Dienstunfähigkeit zu verzeichnen. Ursache waren vermutlich Vorzieheffekte aufgrund der Einführung von Versorgungsabschlägen bei vorzeitigem Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ab 2001. Im Jahr 2003 waren nur noch 22,5 % aller Zugänge durch Dienstunfähigkeit bedingt, immerhin 25,8 Prozentpunkte weniger als im Jahr 2000. 36,4 % erreichten die Regel- bzw. die besondere Altersgrenze im Polizei- und Justizvollzugsdienst. Weitere 35,3 % gingen nach Erreichen der Antragsaltersgrenze (63 Jahre) in den Ruhestand; auch sie müssen Abschläge ihrer Pension hinnehmen.

Zahl der Versorgungsempfänger der Kommunen sinkt

In den Kommunen hat sich die Gesamtzahl der Empfänger günstiger entwickelt als beim Land. Gegenüber dem Vorjahr ist sie um 2,4 % bzw. 240 Fälle auf 9 823 gesunken.

Den vollständigen Beitrag sowie ausführliche Tabellen finden Sie in dem jüngst erschienenen Statistischen Monatsheft Niedersachsen 12/2004. Zu beziehen beim:

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Das Statistische Monatsheft steht Ihnen auch als kostenfreier Download unter folgender Adresse zur Verfügung:

http://www.nls.niedersachsen.de/Monatsheft/MH_12_2004_Gesamtausgabe.pdf

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Niedersächsisches Landesamt für Statistik, Hannover 2005
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