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Start der Mikrozensuserhebung für das Jahr 2005
Statistisches Landesamt bittet die Haushalte in Niedersachsen um Mithilfe

Datum: 07. Februar 2005

Nummer 15/05

Hannover. Ab Februar 2005 wird die jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung durchzuführende "Mikrozensuserhebung" durchgeführt. Aus den Auswertungen dieser amtlichen Statistik wird der ständige Bedarf an aktuellen Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung, zur Erwerbstätigkeit, zur Ausbildung und zu den Quellen des Lebensunterhalts der Bevölkerung gedeckt. Im Wesentlichen stellen die Interviewerinnen und Interviewer Fragen zu

und zu Themen wie

Für Fragen zu diesen Themenbereichen sind die Haushalte nach dem "Mikrozensusgesetz 2005" vom 24.6.2004 zur Auskunft verpflichtet.

Auf freiwilliger Basis werden in diesem Jahr außerdem Antworten zur Gesundheit (Behinderung, Unfallverletzung) und zu Rauchgewohnheiten erbeten.

Ab 2005 gibt es bei dieser Erhebung nach Mitteilung des Niedersächsischen Landesamtes für Statistik drei wesentliche Neuerungen:

Die für die Mikrozensuserhebung zufällig ausgewählten Haushalte werden anhand eines Informationsschreibens jeweils unmittelbar vor der Befragung mit einem Terminvorschlag von einer Interviewerin / einem Interviewer schriftlich informiert. Diesem Schreiben liegt Material über Sinn und Zweck sowie über die gesetzlichen Grundlagen des Mikrozensus bei. Sie weisen sich als Erhebungsbeauftragte des Statistischen Landesamtes aus. Selbstverständlich ist, wie bei allen anderen amtlichen Erhebungen, der Datenschutz umfassend gewährleistet. Die Interviewer(innen) sind zur Einhaltung des Statistikgeheimnisses besonders verpflichtet worden.

Das Landesamt für Statistik bittet die in die Erhebung einbezogenen Haushalte um ihre Mithilfe. Da nur ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für die Gesamtheit befragt wird, sind die Antworten a l l e r in den zufällig ausgewählten Wohnungen lebenden Personen unverzichtbar. Die Auskünfte von älteren Personen und von Rentnern sind dabei genauso wichtig wie die Angaben von Arbeitern, Angestellten, Selbständigen oder von Erwerbslosen. Schließlich werden die Ergebnisse auf die Gesamtbevölkerung hochgerechnet und sollen ein repräsentatives Bild alle Bevölkerungsgruppen aufzeigen. Dies erklärt auch, warum der Gesetzgeber im Hinblick auf eine hohe Ergebnisqualität für die meisten Fragen Auskunftspflicht bestimmt hat.

Die einfachste und schnellste Möglichkeit, den Fragenkatalog zu beantworten, besteht darin, die Auskünfte direkt in einem persönlichen Interview zu erteilen. Es ist jedoch auch möglich, den Fragenbogen selbst auszufüllen und ihn direkt an das Landesamt für Statistik zurückzusenden.

Weitere Auskünfte erteilen:
Herr Fricke, Tel. (0511) 98 98 - 14 32,
Frau Thiele, Tel. (0511) 98 98 - 14 26 und
Herr Dierßen, Tel. (0511) 98 98 - 14 14.



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Niedersächsisches Landesamt für Statistik, Hannover 2005
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