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Jeder zehnte Haushalt war 2004 auf Wohngeld angewiesen

Datum: 11. Juli 2005

Nummer 61/05

Hannover. Zum Jahresende 2004 erhielten 365 134 Haushalte in Niedersachsen Wohngeld. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einem Anstieg von 3,5 %. Nach Mitteilung des Niedersächsischen Landesamtes für Statistik war damit fast jeder zehnte Privathaushalt (9,7 %, Vorjahr 9,5 %) auf Zuschüsse für angemessenen Wohnraum angewiesen, da die Höhe der Miete oder Belastung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit überstieg.

Rund 45 % der Wohngeldempfänger lebten allein. Weitere 20 % lebten in Zwei-, 14 % in Drei-, 11 % in Vier- und 10 % in Fünf- und mehr Personen-Haushalten. Bezieht man die Zahl der jeweiligen Wohngeldhaushalte auf alle Privathaushalte gleicher Größe, so ergibt sich für Fünf- und mehr Personen-Haushalte ein trauriges Bild: Für 22,8 % dieser Haushalte war die Miete bzw. Belastung so hoch, dass sie bezuschusst werden musste. Zwei-Personen-Haushalte waren dagegen mit 5,6 % relativ selten auf Wohngeld angewiesen, während Singlehaushalte (11,8 %) sowie Gemeinschaften mit drei (10,4 %) und vier Personen (9,7 %) nahe dem Durchschnitt lagen.

Rund 39 % der Wohngeldempfänger waren Empfänger von Sozialhilfe oder Kriegsopferfürsorge, 21 % waren arbeitslos. Weitere 16 % waren erwerbstätig, 23 % befanden sich im Ruhestand, studierten oder wurden als sonstige Nichterwerbspersonen klassifiziert. Der Anstieg der Wohngeldempfänger von 3,5 % gegenüber dem Vorjahr ist auf höhere Fallzahlen bei anspruchsberechtigten Arbeitslosen (+11,8 %) und Sozialhilfeempfängern (+3,5 %) zurückzuführen.

Im Durchschnitt lebte ein Empfängerhaushalt auf 67 qm und erhielt Wohngeld in Höhe von monatlich 141 Euro. Bei einer durchschnittlichen Miete von 363 Euro entsprach dies einer Kostenentlastung von 39 %. Insgesamt wurden im Jahr 546 Mio. Euro an Wohngeld gezahlt, rund 5,2 % mehr als 2003.

Mit dem In-Kraft-Treten des so genannten Hartz-IV-Gesetzes zu Beginn des Jahres sind Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in der Regel vom Wohngeld ausgeschlossen. Damit wird die Zahl der Empfängerhaushalte deutlich zurückgehen.

Weitere Auskünfte erteilen:

Herr Nickel, (0511) 98 98 - 22 13, E-Mail thomas.nickel@nls.niedersachsen.de
Herr Ziesener, (0511) 98 98 - 22 16, E-Mail axel.ziesener@nls.niedersachsen.de
Frau Kluge, (0511) 98 98 - 22 32, E-Mail petra.kluge@nls.niedersachsen.de



© Niedersächsisches Landesamt für Statistik, Hannover 2005
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