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Jeder zehnte Niedersachse war 2006 auf existenzsichernde finanzielle Hilfen des Staates angewiesen

Datum: 12. September 2008

Nummer 67/08

In Niedersachsen erhielten am Jahresende 2006 rund 821 000 Menschen Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme. Nach Mitteilung des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen waren damit 10,3 % der in Niedersachsen lebenden Menschen auf existenzsichernde finanzielle Hilfen des Staates angewiesen. Damit liegt Niedersachsen etwa im Bundesdurchschnitt (10,1 %).

Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts dienen. Dazu zählen folgende Leistungen:

- Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II "Grundsicherung für Arbeitsuchende")

- Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII "Sozialhilfe"

- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII "Sozialhilfe"

- Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

- Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz

497 000 Personen erhielten Arbeitslosengeld II (ALG II) und 211 000 Personen Sozialgeld nach dem SGB II (zusammen auch "Hartz IV-Empfänger" genannt). Nichterwerbstätige Familienangehörige im Haushalt von ALG II-Empfängern erhalten das sogenannte "Sozialgeld". Diese Gruppe bestand zu 96 % aus Kindern unter 15 Jahren. In Niedersachsen bezogen 2006 insgesamt 16,8 % aller Kinder unter 15 Jahren Leistungen nach SGB II; damit erhielt jedes sechste Kind Sozialgeld. Bezogen auf die Bevölkerung im Alter von 0 bis unter 65 Jahren war jeder neunte Bürger (11,1 %) Empfänger der genannten Leistungen.

Als weiterer wesentlicher Baustein der sozialen Mindestsicherung ist die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu sehen. Rund 74 000 Menschen erhielten in Niedersachsen diese Leistung, darunter etwa 36 000 Personen wegen voller Erwerbsminderung im Alter von 18 bis unter 65 Jahren. Bei den Leistungsempfängern im Alter von über 65 Jahren zeigte sich im Ländervergleich ein deutliches Ost-West-Gefälle. Rund ein Prozent dieser Gruppe erhielt in den neuen Bundesländern (ohne Berlin) Grundsicherungsleistungen. In Niedersachsen waren es 2,4 % (früheres Bundesgebiet ohne Berlin 2,3 %).

Zu den weiteren Sozialleistungen, die den grundlegenden Lebensunterhalt von Bedürftigen sichern, zählen beispielsweise das BAföG, Wohngeld, die Hilfe in besonderen Lebenslagen oder das Kindergeld.

Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch der privaten Haushalte lag in Niedersachsen bei 97 EUR (früheres Bundesgebiet einschließlich Berlin 96 EUR). Auch hier zeigte sich ein West-Ost-Gefälle mit einem Durchschnittswert von 79 EUR in den neuen Bundesländern (ohne Berlin). Der Anteil der reinen Wohngeldhaushalte an den privaten Haushalten lag in Niedersachsen bei 1,7 %.

Diese und weitere Ergebnisse enthält die Gemeinschaftsveröffentlichung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder "Soziale Mindestsicherung in Deutschland 2006":

- Kostenloser Download, PDF-Datei (80 Seiten), im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/publikationen, Stichwort: Mindestsicherung

- Bestellung als Print zum Preis von 9,00 EUR beim Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen
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